Verfassungsrechtliche Bedenken zur Grundsteuerreform
Februar 2023
Sehr geehrte Mandanten,
wie Sie sicherlich bereits aus der Presse entnehmen konnten, werden von einigen Stellen (z. B. Haus & Grund, Bund der Steuerzahler, einzelne Verfassungsrechtler) verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Grundsteuerreform geäußert.
Da wir diese inhaltlich nicht abschließend beurteilen, ebenso wenig die Erfolgsaussichten final abschätzen können, stellen wir Ihnen frei, ggf. selbst ein Rechtsbehelfsverfahren zu führen. Alternativ hierzu können wir gegen Einzelbeauftragung für Sie tätig werden, die Gebühr hierfür beträgt 150,00 EUR zzgl. USt je Stunde.
Um die Bescheide aktuell recht lange offen zu halten, sind derzeit noch nicht genügend Argumente gegeben (z. B. Klagen vor dem BFH, oder dem Verfassungsgericht), so dass damit zu rechnen sein wird, dass die Einspruchsverfahren möglichst schnell als unbegründet abgelehnt werden. In dem Fall bleibt nur der Klageweg offen, da die Gemeinden nicht auf die Einnahmen verzichten werden. Sollte im Laufe der Verfahren festgestellt werden, dass es einer Überarbeitung des bisherigen Rechts bedarf, wird dies wohl flächendeckend eingeführt werden. Sollte die Reform jedoch verfassungskonform sein, wäre die bisherige Berechnung auch nicht zu beanstanden.
Lassen Sie sich rechtzeitig zur Grundsteuer beraten!
Wie Sie sicherlich bereits durch Ihre Gemeinde oder die Medien erfahren haben, hat der Gesetzgeber die Aufgabe, die Berechnung Grundsteuer gesetzlich neu zu regeln. Hierzu tritt ab dem 01.01.2025 die Grundsteuerreform in Kraft.
Bis dahin sind die Grundsteuermessbeträge als Berechnungsgrundlage (Grundsteuerwert) neu zu ermitteln: eine Aufgabe, bei der man ohne professionelle Hilfe schnell ins Rudern geraten kann. Doch keine Sorge: Wir sind für Sie da.
"Die Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen können wir für Sie übernehmen."
~ Ihr Team beim Steuerberaterbüro Zerhau · Gieseke · Sickel
Obacht: Fallstricke bei der Grundsteuerreform
Je nach Bundesland und Nutzung des Grundstücks sind ganz unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen: z.B. Lage, Grundstücksart, Wohnfläche, Nutzungsart und mehr.
Besonders wichtig: Da die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte, sendet das Finanzamt keine separaten schriftlichen Aufforderungen aus!
Die Reform der Grundsteuer: Was Sie jetzt wissen müssen
Die neue Grundsteuer soll möglichst „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Leider wird dies in einigen Fällen eine Erhöhung bedeuten.
Rundum aufgeklärt: Links und Infos zu Ihrem Bundesland
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Wir helfen: Ihre Steuererklärung zur Grundsteuerreform
Wenn Sie eine Erstellung der Steuererklärungen durch uns wünschen, können Sie das hier in Auftrag geben. Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir fordern im Anschluss bei Ihnen schriftlich die benötigten Unterlagen an.
Sie können das Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken und unterschrieben per Post einschicken.
Welche Kosten entstehen für Sie?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die entstehenden Kosten noch nicht beziffern können, da wir den Aufwand - auch mangels Erfahrungswerten - nicht einschätzen können. Grundsätzlich richtet sich der Vergütungsanspruch nach der Steuerberatervergütungsverordnung.